Was machen Bodenleger/innen?
Als Bodenleger/in ist man verantwortlich für die Ausstattung von Räumen mit verschiedenen Bodenbelägen wie Teppich, Linoleum, PVC, Kork, Laminat oder Fertigparkett. Dabei wird der Materialbedarf berechnet und die Platten oder Rollen zum Verlegeort transportiert. Auch die Beratung von Kunden/innen bei der Auswahl von Bodenbelägen gehört zum Aufgabenbereich. Vor dem Auslegen wird der Untergrund geprüft, geglättet und ausgeglichen, gegebenenfalls werden Unterbodenkonstruktionen hergestellt. Die Beläge werden zugeschnitten und auf den Untergrund geklebt. Elastische Beläge wie Kunststoffplatten werden thermisch oder chemisch verschweißt oder fugenweise verlegt. Nach Bedarf werden die Böden gereinigt und versiegelt. Der Beruf des/r Bodenlegers/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie und im Handwerk. Eine Ausbildung dauert drei Jahre.
Bodenleger/innen nutzen zwar Geräte und Maschinen, jedoch erfordern viele Arbeitsschritte auch Handarbeit. Bei der Verklebung von Teppichböden oder dem Verschweißen von elastischen Bodenbelägen können gesundheitsschädliche Dämpfe entstehen, weshalb sie Atemschutzmasken tragen. Aufgrund des langen Arbeitens auf den Knien verwenden sie Knieschoner, um die Belastung zu mildern. Beim Einsatz von Schleif- und Poliermaschinen tragen sie Gehörschutz und Arbeitshandschuhe. Da sie den Großteil ihrer Zeit bei Kunden/innen vor Ort verbringen, müssen sie sich auf wechselnde Arbeitsbedingungen einstellen – sei es auf Baustellen von Neubauten, in Wohn- und Geschäftsräumen oder auf Messen.
Für Bodenlegearbeiten ist ein hohes Maß an Präzision, handwerklichem Können und einer ausgeprägten Auge-Hand-Koordination erforderlich. Darüber hinaus müssen Bodenleger/innen über ein räumliches Vorstellungsvermögen verfügen, um beispielsweise Verlegepläne mit Mustern zu erstellen und zu lesen. Die Tätigkeit kann körperlich anstrengend sein, da es notwendig ist, Zwangshaltungen einzunehmen und schwere Lasten wie Teppichböden zu tragen. Bodenleger/innen arbeiten in Werkstätten, Wohn- und Geschäftsräumen, Rohbauten sowie auf Messen. Auch in Verkaufsräumen können sie tätig sein.