Was machen Baugeräte­führer/innen?

Als Baugeräteführer/in findet man in Betrieben und Unter­nehmen im Hoch-, Tief-, Straßen- und Spezial­tief­bau ein breites Arbeits­feld. Auch in der Garten­bau­branche werden Bau­geräte­führer/innen gesucht. Der Arbeits­all­tag spielt sich auf Bau­stellen ab, wo von der Vorbe­reitung der Bau­arbeiten über die Durch­führung bis hin zur Repara­tur der Bau­geräte alles in dein Auf­gaben­gebiet fällt. Das Auf­gaben­feld ist viel­fältig und umfasst die Planung anhand von Skizzen, das Ein­richten, Sichern, Verladen und Bedienen der Bau­geräte sowie das Umrüsten der Bau­gebiete. Die Vor­gehensw­eise mag sich in der Routine ein­spielen, jedoch gibt es täg­lich neue Heraus­forde­rungen zu meistern. Jeder Arbeits­tag bringt neue Situa­tionen mit sich, denen man sich stellen muss.

 

 

Wie lange dauert die Ausbildung als Baugeräte­führer/in?

 

Die Dauer der Ausbildung beträgt 36 Monate und umfasst bei einer dualen Aus­bildung sowohl Phasen im Aus­bildungs­betrieb als auch in der Berufs­schule. Um die duale Ausbildung erfolg­reich abzu­schließen, sind eine Zwischen- und eine Abschluss­prüfung erforder­lich. Im Rahmen einer schuli­schen Aus­bildung erwirbt man Theorie und Praxis in der Berufs­schule oder Fach­akademie.

 

Eine Ausbildung in Voll­zeit erstreckt sich über zwei, drei oder dreieinhalb Jahre. Es besteht jedoch die Mög­lich­keit, die Aus­bildung auf Teil­zeit­basis durch­zuführen, sofern dies im Berufs­aus­bildungs­vertrag verein­bart wird. Hier­durch ver­längert sich die Dauer der Ausbildung, jedoch höchstens bis zum Ein­ein­halb­fachen der Voll­zei­tdauer.

 

Ausbildungsverkürzungen und -verlänge­rungen sind im Berufs­bildungs­gesetz sowie in der jeweili­gen Aus­bildungs­ordnung fest­gelegt. Wenn das Aus­bildungs­ziel schneller erreicht werden kann, ist es mög­lich, die Aus­bildungs­zeit zu verkürzen, wobei hier­für ein gemein­samer Antrag von den Auszu­bildenden und Aus­bildungs­betrieb bei der zuständigen Stelle (z. B. Kammer) erforder­lich ist.

 

Für Personen, die bereits einen entspre­chenden Bildungs­gang absol­viert haben, besteht unter Umständen die Mög­lich­keit, sich Teile davon auf ihre Aus­bildung anrechnen zu lassen. Die Anrech­nungs­mög­lich­keiten werden von den Bundes­ländern fest­gelegt.

 

 

Was macht man in der Ausbildung als Baugeräte­führer/in?

 

Zu Beginn der Ausbildung im Bau­gewerbe werden alle rele­vanten Vor­gänge auf einer Bau­stelle erlernt, ein­schließ­lich unter­schied­licher Bau­techniken wie das Ausheben von Gräben, das Ein­leiten von Zement und das Verdichten von Böden. Sobald die grund­legenden Arbeits­schritte ver­inner­licht sind, geht es um die Ein­führung in die ver­schie­denen Bau­geräte und ihre Bedienung, sowohl hydrau­lisch als auch pneuma­tisch. Besonderes Augen­merk liegt auf der sach­gemäßen Wartung der Maschinen, um Defekte früh­zeitig zu erkennen und gegebenen­falls selbst­ständig kleine Reparaturen durch­führen zu können. Auch der Trans­port und das Ver­laden von Bau­maschinen sowie die Einhaltung der Arbeits­sicher­heits­vorschriften stehen auf dem Lehr­plan.

 

Als Baugeräteführer/in ist man in ver­schie­denen Bereichen tätig und hat dabei viel­fältige Auf­gaben zu bewäl­tigen. Im Hoch­bau kann es vor­kommen, dass man alte Gebäude dem Erd­boden gleich­machen muss, bevor Platz für neue Projekte geschaffen werden kann. Hier­bei kommt schwere Abriss­birnen zum Ein­satz und man bedient Kran­anlagen in schwindel­erregender Höhe, um Materia­lien wie Stahl­träger, Mauer­steine oder Fenster an den Ein­satz­ort zu transportieren.

 

Im Tiefbau hingegen geht es zurück auf den Boden. Mit großen Baggern gräbt man Bau­gruben und Gräben aus und beför­dert Tonnen von Erde mit Rad­ladern auf spezielle Halden. Auch das Ver­legen von schweren Beton­rohren erfor­dert spezielle Maschinen. Im Straßenbau hin­gegen dreht sich alles um asphal­tierte Wege. Hier­bei werden Böschungen angelegt und der heiße Asphalt mit tonnen­schweren Planier­raupen geglättet. Als Bau­geräte­führer/in hat man somit die Mög­lich­keit, in unter­schied­lichen Bereichen zu arbeiten und dabei an spannenden Projekten teil­zunehmen.

 

Eine duale Ausbildung bietet den Vorteil, dass Au­sbilder/innen ihre Auszu­bildenden betreuen und sie bei ihrer prakti­schen Arbeit im Unter­nehmen anleiten können. Zusätz­liche Praxis­erfah­rung kann in Lehr­werk­stätten gesammelt werden. In der Berufs­schule hingegen stehen Klassen­arbeiten und Tests auf dem Plan, um das theore­tische Fach­wissen zu ver­tiefen. Um erfolg­reich die Zwischen- und Abschluss­prüfung zu bestehen, ist eine sorg­fältige Vorbe­reitung uner­läss­lich. Der Berufs­schul­unter­richt findet entweder ein- bis zwei­mal wöchent­lich oder in größeren Blöcken wie drei oder vier Wochen am Stück statt.

 

 

Welche Voraussetzungen sollte man für die Ausbildung als Baugeräte­führer/in mitbringen?

 

Für einen Ausbildungs­platz werden Bewerber/innen mit allen Schul­abschlüssen berück­sichtigt, jedoch sind gute Noten in Mathe­matik, Physik sowie Technik und Werken von Vorteil. Der Umgang mit Bau­geräten erfor­dert viel Geschick und birgt auch Risiken, wes­halb Sorg­falt, Flexi­bili­tät und Umsicht bei der Aus­bildung unab­ding­bar sind, um Gefahren­zonen früh­zeitig zu erkennen und die Bau­arbeiten genau nach Plan durch­zuführen. Auch Team­fähig­keit und Freude an der Arbeit im Freien sind für den Beruf von großer Bedeutung.

 

Um eine duale Ausbildung zu beginnen, benötigt man einen Aus­bildungs­ver­trag mit einem Betrieb. Die Aus­wahl der Auszu­bildenden erfolgt nach indivi­duellen Krite­rien der Betriebe, wie bei­spiels­weise der schuli­schen Vor­bildung. Für Jugend­liche unter 18 Jahren ist eine ärzt­liche Bescheini­gung über eine Erst­unter­suchung erfor­der­lich, um die körper­liche Eignung für den Beruf nachzu­weisen.

 

 

Welche Fort- und Weiter­bildungs­möglich­keiten gibt es für Baugeräte­führer/innen?

 

Nach dem Abschluss der Aus­bildung zum/r Bau­geräteführer/in gibt es viele Wege, um die Karriere voran­zutreiben. Um nur einige Optionen zu nennen: Eine Mög­lich­keit besteht darin, die Prüfung zum/r Baumaschine­nmeister/in oder zum/r techni­schen Fac­hwirt/in abzulegen. Des Weiteren ist auch ein Studium als mög­licher Karriere­weg denk­bar. Hier­bei bieten sich bei­spiels­weise Studien­gänge in den Bereichen Maschinen­bau oder Bau­ingenieur­wesen an.